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INFORMATIONEN ZUM STROMPREIS

Der Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen am Strompreis nimmt seit einigen Jahren immer weiter zu und macht bereits mehr als die Hälfte des Strompreises aus. Informationen zum Gaspreis finden Sie hier

Auf die Entwicklung dieser Preisbestandteile hat E.VITA als Energieversorger keinen Einfluss, da sie vom Staat festgeschrieben werden.

Die KWK-Umlage ist gesunken. Sie beträgt nun 0,275 ct und damit 0,085 ct weniger als im Vorjahr. Die Umlage für die abschaltbaren Lasten, die ab dem 01.01.2017 wieder eingeführt wurde, beträgt im Jahr 2024 0,000 ct/kWh. Die Umlage nach § 19 StromNEV ist von 0,403 ct/kWh auf 0,6430 ct/kWh angestiegen. Am 01.10.2022 wurde die Gasspeicher-Umlage in Höhe von 0,059 ct/kWh eingeführt, welche zum 01.07.2023 auf 0,145 ct./kWh und zum 01.01.2023 auf 1,860 ct./kWh erhöht wurde. Die RLM Bilanzierungsumlage, die SLP Bilanzierungsumlage und die Konvertierungsumlage sind seit dem 01.10.2023 entfallen. Was sich sonst noch ändert, lesen Sie hier:


Historie

Steuern, Abgaben und Umlagen 2023

Die KWK-Umlage ist gesunken. Sie beträgt nun 0,275 ct und damit 0,085 ct weniger als im Vorjahr. Die Umlage für die abschaltbaren Lasten, die ab dem 01.01.2017 wieder eingeführt wurde, beträgt im Jahr 2024 0,000 ct/kWh. Die Umlage nach § 19 StromNEV ist um 0,014 ct/kWh auf 0,403 ct/kWh gesunken. Am 01.10.2022 wurde die Gasspeicher-Umlage in Höhe von 0,059 ct/kWh eingeführt, welche zum 01.07.2023 auf 0,145 ct./kWh erhöht wurde. Die RLM Bilanzierungsumlage, die SLP Bilanzierungsumlage und die Konvertierungsumlage sind seit dem 01.10.2023 entfallen.

Steuern, Abgaben und Umlagen 2022

Die EEG-Umlage, die den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland finanziert, ist um 2,777 ct gesunken und ab 01. Juli 2022 erfolgt die Senkung der EEG-Umlage auf null ct/kWh. Die KWK-Umlage hingegen ist gestiegen. Sie beträgt nun 0,378 ct und damit 0,124 ct mehr als im Vorjahr. Die Umlage für die abschaltbaren Lasten, die ab dem 01.01.2017 wieder eingeführt wurde, beträgt im Jahr 2022 0,003 ct/kWh und ist damit um 0,006 ct/kWh gesunken. Die Umlage nach § 19 StromNEV ist um 0,005 ct/kWh auf 0,437 ct/kWh gestiegen.

Steuern, Abgaben und Umlagen 2021

Die EEG-Umlage erfährt zum Jahreswechsel 2020/2021 eine Senkung von 0,256 ct/kWh auf 6,5 ct/kWh. Die Umlage nach §19 StromNEV steigt gleichfalls von 0,358 ct/kWh in 2020 auf 0,432 ct/kWh im Jahr 2021, wie auch die Umlage für abschaltbare Lasten, welche auf 0,009 ct/kWh in 2021 ansteigt. Der Preis der Offshore-Umlage ist von 0,416 ct/kWh auf 0,395 ct/kWh gesunken, die KWK-Umlage ist von 0,226 ct/kWh auf 0,254 ct/kWh gestiegen.

Steuern, Abgaben und Umlagen 2020

Die EEG-Umlage erfährt zum Jahreswechsel 2019/2020 eine Steigerung um 0,351 ct/kWh auf dann 6,756 ct/kWh. Die Umlage nach §19 StromNEV steigt gleichfalls von 0,305 ct/kWh in 2019 auf 0,358 ct/kWh im Jahr 2020, wie auch die Umlage für abschaltbare Lasten, welche auf 0,007 ct/kWh in 2020 ansteigt. Der Preis der Offshore-Umlage bleibt hingegen unverändert bei 0,416 ct/kWh, die KWK-Umlage sinkt von 0,280 ct/kWh auf 0,226 ct/kWh in 2020.

Steuern, Abgaben und Umlagen 2019
Die EEG-Umlage, die den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland finanziert, ist um 0,387 ct gesunken. Die KWK-Umlage ist ebenfalls gesunken – sie beträgt nun 0,280 ct und damit 0,065 ct weniger als im Vorjahr. Die Umlage für die abschaltbaren Lasten, die ab dem 01.01.2017 wieder eingeführt wurde, beträgt im Jahr 2019 0,005 ct/kWh und ist damit um 0,006 ct/kWh gesunken. Auch die Umlage nach § 19 StromNEV ist um 0,065 ct/kWh auf 0,305 ct/kWh gesunken.

Steuern, Ablagen und Umlagen 2018
Die EEG-Umlage, die den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland finanziert, ist um 0,088 ct gesunken. Die KWK-Umlage ist ebenfalls gesunken – sie beträgt nun 0,345 ct und damit 0,118 ct weniger als im Vorjahr. Die Umlage für die abschaltbaren Lasten, die ab dem 01.01.2017 wieder eingeführt wurde beträgt im Jahr 2018 0,011 ct/kWh und ist damit um 0,005 ct/kWh gestiegen. Eine Steigung zeigte sich auch in der Umlage nach § 19 StromNEV um 0,018 ct.

Steuern, Abgaben und Umlagen 2017
Die EEG-Umlage ist um 0,526 Cent auf 6,88 ct/kWh gestiegen und bleib damit hinter den Erwartungen zurück. Dennoch wird sich die Erhöhung wie auch in den letzten Jahren auf den Strompreis auswirken. Die eigentlich bereits abgeschaffte Umlage für abschaltbare Lasten wird zum Januar 2017 wieder eingeführt und beträgt dann 0,006 ct/kWh.

Steuern, Ablagen und Umlagen 2016
Die EEG-Umlage steigt mal wieder - ab 01.01.2016 beträgt sie statt 6,17 ct/KWh 6,354 ct/kWh. Die Umlage für abschaltbare Lasten hingegen, die erst zum Jahresbeginn 2014 eingeführt wurde, tritt zum Jahresende 2016 schon wieder außer Kraft.

Steuern, Ablagen und Umlagen 2015
Bemerkenswert in diesem Jahr: Die EEG-Umlage sinkt zum erstem Mal seit ihrer Einführung, wenn auch nur leicht von 6,24 ct/kWh auf 6,17 ct/kWh. Die Offshore-Haftungs-Umlage, die erst Anfang 2013 eingeführt wurde, hat erstmalig sogar einen negativen Wert: In 2015 beträgt sie -0,051 ct/kWh für Verbräuche unterhalb von 1.000.000 kWh/Jahr.

Steuern, Ablagen und Umlagen 2014
Die EEG-Umlage steigt zum 1. Januar 2014 von 5,277 Cent/ Kilowattstunde (kWh) auf 6,24 Cent/ kWh netto – also um etwa 1 Cent. Außerdem wird 2014 mit der Umlage für abschaltbare Lasten abermals eine neue Umlage auf den Strompreis eingeführt.

Steuern, Ablagen und Umlagen 2013
Ab 2013 soll eine neue Umlage den Strompreis für Privatkunden und Unternehmen um max. 0,25 Ct/kWh erhöhen. So soll die Haftung bei Investitionen in Windkraftanlagen auf dem Meer finanziert werden.

Strompreisbestandteile

SO SETZT SICH DER STROMPREIS ZUSAMMEN

  • Aus den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten: Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.
  • Den regulierten Netzentgelten (inkl. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung): Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. 
  • Den Steuern, Abgaben und Umlagen (EEG-Umlage, Paragraph 19 StromNEV-Umlage, KWK-Aufschlag, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer).

Erläuterung Preisbestandteile Strom

Der Energiepreis besteht aus Energiekosten, regulierten Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Im Folgenden finden Sie kurze Erläuterungen zu den jeweiligen Preisbestandteilen:

Stromsteuer

Die Stromsteuer/ Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Jeder Verbrauch von Energie wird grundsätzlich besteuert. Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung.

Konzessionsabgabe

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitung.

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.

Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung

Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Des Weiteren dient die Abgabe zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.

Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes

Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher umgelegt.

Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten

Es handelt sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung. Durch den verstärkten Einfluss fluktuierender Energie aus den Erneuerbaren kann es zu Schwankungen im Netz kommen. Um das Netz stabil zu halten gibt es Abnehmer, die kurzfristig vom Netz abgeschaltet werden können. Die damit verbundenen Kosten werden durch die AbLa-Umlage gedeckt.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhobenen und beträgt 19 Prozent.

Die aktuellen Preisbestandteile

Lesen Sie hier, wie sich die Umlagen, Steuern und Abgaben in den letzten Jahren entwickelt haben und wie sie 2024 ausfallen:

Steuern, Abgaben und Umlagen 2024

Stromzusammensetzung

StromZusammensetzung

Die Grafik unten zeigt, aus welchen Quellen der E.VITA-Strom stammt. Der Ökostrom von E.VITA stammt aus Wind-, PV- und Wasserkraftanlagen und bringt somit keine klimaschädlichen CO2-Emissionen und keinen radioaktiven Abfall mit sich.

Und: Der gesamte E.VITA Strommix ist für eine geringere Menge CO2 verantwortlich als dies bei der durchschnittlichen Stromerzeugung in Deutschland der Fall ist.

Strom Zusammensetzung 2023

Unser Strompreis

E.VITA kauft Strom an der Leipziger Strombörse zu den aktuell besten Preisen ein. Der Strompreis setzt sich neben den Energiekosten auch aus den gesetzlichen Steuern und Abgaben und den Netzkosten zusammen. Somit ist der Preis für keinen Stromanbieter frei kalkulierbar, sondern immer von den gesetzlichen Vorgaben abhängig.

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