Smart Meter, digitale Stromzähler oder intelligente Messsysteme – wie man die neuen Zähler auch nennen möchte, eines steht fest: Mit dem Smart Meter Rollout werden sie Schritt für Schritt eingeführt. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende von 2016 sieht vor, dass zunächst Stromkunden mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh auf Smart Meter umgerüstet werden, danach dann Verbraucher ab 6.000 kWh.
Die schrittweise Einführung der digitalen Stromzähler, der sogenannte Smart Meter Rollout, soll nach derzeitigem Stand in 2018 beginnen. Wenn der Stromverbrauch Ihres Unternehmens mehr als 10.000 kWh jährlich beträgt, sind Sie als einer der Ersten an der Reihe. Der zuständige Messstellenbetreiber wird mit dem neuen Stromzähler auf Sie zukommen – Sie müssen also nicht selbst aktiv werden. Die Kosten für Einbau und Wartung des Smart Meter Zählers müssen Sie zwar selbst tragen, aber durch die gesetzliche Obergrenze zwischen 100 und 200 Euro jährlich sind diese übersichtlich und können sich schnell relativieren – vorausgesetzt, Sie nutzen die Erkenntnisse aus den Smart Meter-Daten für eine Anpassung Ihres Verbrauchsverhaltens.
Ein Smart Meter verschafft Ihnen deutlich mehr Transparenz in Sachen Stromverbrauch als ein analoger Zähler. Bislang sehen Sie immer nur Ihren Gesamtverbrauch – am Zählerkasten genauso wie auf der Jahresverbrauchs-Abrechnung. Dank Smart-Metering können Sie Ihren aktuellen Verbrauch in Zukunft jederzeit einsehen – und so die größten Verbrauchsquellen klar identifizieren.
Langfristig bringt die Übertragung der Verbrauchsdaten in Echtzeit weitere Vorteile, beispielsweise weitaus individuellere Stromtarife. Auch Kunden mit einem Verbrauch unter 100.000 kWh profitieren so von einer individuellen Tarifierung wie sie heute nur Großkunden erhalten – das birgt für viele Unternehmen ein großes Einsparpotenzial.
Verbraucherschützer äußern Kritik an der Zwangseinführung der digitalen Stromzähler und haben Bedenken beim Datenschutz – Stichwort „Gläserner Kunde“. Das Thema wurde im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende aber umfangreich berücksichtigt: Beispielsweise werden die Smart-Meter-Verbrauchsdaten verschlüsselt übermittelt und dürfen nur für energiewirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Der Messstellenbetreiber stellt den Verbrauchern außerdem Datenblätter zur Verfügung, die den notwendigen Datenverkehr erläutern und über die sie jederzeit einsehen können, wer wann welche Smart Meter-Messdaten erhalten hat.
Auch das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) hat
klare Anforderungen an Produktkomponenten (Smart Meter Gateway mit
integriertem Sicherheitsmodul), deren sicheren IT-Betrieb und die
Kommunikationsinfrastruktur (Smart Metering PKI) formuliert. In einem
Zertifizierungsverfahren überprüft das BSI, ob diese Vorgaben
eingehalten werden.
Sie können also davon ausgehen, dass der Datenverkehr nur unter größtmöglichen Sicherheitsbestimmungen geschieht.
Auch die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Smart-Metering ist unter Experten nicht ganz unumstritten. Die Frage dabei ist, ob die möglichen Ersparnisse die Kosten für Einbau und Wartung der Geräte wirklich übersteigen oder der Kunde am Ende eher draufzahlt. Unsere Antwort lautet: Wer die Möglichkeiten der genauen Verbrauchsmessung nutzt und sich fachkompetent beraten lässt, für den birgt ein Smart Meter enormes Einsparpotential.