Der Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen am Strompreis nimmt seit einigen Jahren immer weiter zu und macht bereits mehr als die Hälfte des Strompreises aus.
Hintergrund ist die steigende EEG-Umlage sowie immer wieder neue Umlagen: 2012 kam die Sonderkunden-Umlage hinzu, 2013 die Offshore-Umlage. 2014 wurde mit der Abschaltbare-Lasten-Umlage eine weitere Umlage eingeführt.
Auf die Entwicklung dieser Preisbestandteile hat E.VITA als Energieversorger keinen Einfluss, da sie vom Staat festgeschrieben werden.
Die folgende Grafik zeigt, wie sich der Strompreis seit 1998 bis heute entwickelt hat und welchen Anteil Steuern, Abgaben und Umlagen jeweils hatten:
Lesen Sie hier, wie sich die Umlagen, Steuern und Abgaben in den letzten Jahren entwickelt haben und wie sie 2018 ausfallen:
Steuern, Abgaben und Umlagen 2018
Die EEG-Umlage, die
den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland finanziert, ist um 0,088
ct gesunken. Die KWK-Umlage ist ebenfalls gesunken – sie beträgt nun
0,345 ct und damit 0,118 ct weniger als im Vorjahr. Die Umlage für die
abschaltbaren Lasten, die ab dem 01.01.2017 wieder eingeführt wurde
beträgt im Jahr 2018 0,011 ct/kWh und ist damit um 0,005 ct/kWh
gestiegen. Eine Steigung zeigte sich auch in der Umlage nach § 19
StromNEV um 0,018 ct. Was sich sonst noch ändert, lesen Sie hier:
Die EEG-Umlage ist um 0,526 Cent auf 6,88 ct/kWh gestiegen und bleib
damit hinter den Erwartungen zurück. Dennoch wird sich die Erhöhung wie
auch in den letzten Jahren auf den Strompreis auswirken. Die eigentlich
bereits abgeschaffte Umlage für abschaltbare Lasten wird zum Januar 2017
wieder eingeführt und beträgt dann 0,006 ct/kWh.Was sich sonst noch
ändert, lesen Sie hier:
Die EEG-Umlage steigt mal wieder - ab 01.01.2016 beträgt sie statt
6,17 ct/KWh 6,354 ct/kWh. Die Umlage für abschaltbare Lasten hingegen,
die erst zum Jahresbeginn 2014 eingeführt wurde, tritt zum Jahresende
2016 schon wieder außer Kraft.
Bemerkenswert in diesem Jahr: Die EEG-Umlage sinkt zum erstem Mal
seit ihrer Einführung, wenn auch nur leicht von 6,24 ct/kWh auf 6,17
ct/kWh. Die Offshore-Haftungs-Umlage, die erst Anfang 2013 eingeführt
wurde, hat erstmalig sogar einen negativen Wert: In 2015 beträgt sie
-0,051 ct/kWh für Verbräuche unterhalb von 1.000.000 kWh/Jahr.
Die EEG-Umlage steigt zum 1. Januar 2014 von 5,277 Cent/
Kilowattstunde (kWh) auf 6,24 Cent/ kWh netto – also um etwa 1 Cent.
Außerdem wird 2014 mit der Umlage für abschaltbare Lasten abermals eine
neue Umlage auf den Strompreis eingeführt.
Ab 2013 soll eine neue Umlage den Strompreis für Privatkunden und
Unternehmen um max. 0,25 Ct/kWh erhöhen. So soll die Haftung bei
Investitionen in Windkraftanlagen auf dem Meer finanziert werden.
Neue Offshore-Umlage für Verbraucher
Der Energiepreis besteht aus Energiekosten, regulierten Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Im Folgenden finden Sie kurze Erläuterungen zu den jeweiligen Preisbestandteilen:
Stromsteuer
Die Stromsteuer/ Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Jeder Verbrauch von Energie wird grundsätzlich besteuert. Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung.
Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitung.
Umlage nach Erneuerbare Energien
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Sie fließt über die EEG-Einspeisevergütung und die Kette Stromverbraucher-Stromlieferant-Übertragungsnetzbetreiber-Verteilnetzbetreiber den Betreibern von EEG-Anlagen zu und dient somit der Förderung Erneuerbare Energien.
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.
Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Des Weiteren dient die Abgabe zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Es handelt sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung. Durch den verstärkten Einfluss fluktuierender Energie aus den Erneuerbaren kann es zu Schwankungen im Netz kommen. Um das Netz stabil zu halten gibt es Abnehmer, die kurzfristig vom Netz abgeschaltet werden können. Die damit verbundenen Kosten werden durch die AbLa-Umlage gedeckt.
Lesen Sie hier, wie sich die Umlagen, Steuern und Abgaben in den letzten Jahren entwickelt haben und wie sie 2018 ausfallen:
Steuern, Abgaben und Umlagen 2018
Die Grafik unten zeigt, aus welchen Quellen der E.VITA-Strom stammt. Der Ökostrom von E.VITA kommt zu 100 % aus Wasserkraft und bringt somit keine klimaschädlichen CO2-Emissionen und keinen radioaktiven Abfall mit sich. Und: Der gesamte E.VITA Strommix ist für eine geringere Menge CO2 verantwortlich als dies bei der durchschnittlichen Stromerzeugung in Deutschland der Fall ist.
E.VITA kauft Strom an der Leipziger Strombörse zu den aktuell besten Preisen ein. Der Strompreis setzt sich neben den Energiekosten auch aus den gesetzlichen Steuern und Abgaben und den Netzkosten zusammen. Somit ist der Preis für keinen Stromanbieter frei kalkulierbar, sondern immer von den gesetzlichen Vorgaben abhängig.