Gesetz für die Großen trifft auch die Kleinen

Gesetz für die Großen trifft auch die Kleinen

Montag, 27. März 2017
Wichtige Energiegesetze

Energiekosten sind große Posten – das können die meisten Unternehmen an ihren Bilanzen ablesen. In einer Wäscherei können sie bis zu zehn Prozent des Umsatzes ausmachen, in der Textilindustrie sogar das Doppelte. Aber: Studien zeigen, dass sich in nahezu jedem Unternehmen noch Einspar-Potenzial findet. Der Tenor beim diesjährigen Deutschen Kongress Energieeffizienz, der kürzlich in Bonn stattfand, lautete darum nicht unerwartet: Energieeffizienz wird zu einem immer wichtigeren Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit.

Auch in der öffentlichen Wahrnehmung spielt es mittlerweile eine wichtige Rolle, ob Firmen nachhaltig produzieren, schonend mit Ressourcen umgehen und auf erneuerbare Energien setzen. So müssen große Unternehmen neuerdings über die sozialen und ökologischen Aspekte ihres Wirtschaftens informieren. Das gerade dazu vom Bundestag verabschiedete Gesetz trägt den sperrigen Namen „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“. Welche Auswirkungen dieses auf Mittelständler haben kann, erläutern wir in diesem Beitrag. Und weil das Thema so wichtig ist, werden Sie an dieser Stelle immer wieder über Nützliches und Interessantes rund um Energieeffizienz informieren.

Was steckt hinter der neuen Richtlinie?

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einem Umsatz über 40 Millionen Euro sind verpflichtet, Berichte zu den fünf Nachhaltigkeits-Themen Arbeitnehmer, Soziales, Menschenrechte, Korruption und Umwelt zu verfassen – zum Beispiel mit Aussagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien. Das betrifft laut Nationalem Normenkontrollrat in Deutschland mehr als 500 Unternehmen.

Warum wirkt sich das Gesetz auch auf kleinere Gewerbetreibende aus?

Die Vorgabe, die theoretisch nur für große Unternehmen gilt, betrifft in der Praxis auch kleinere und mittlere Unternehmen. Experten befürchten gerade für Dienstleister und Zulieferer einen erheblichen Bürokratie-Aufwand. Sie sind nämlich verpflichtet, einem großen, unter das CSR-Gesetz fallenden Unternehmen, entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies bestätigt das Bundesministerium der Justiz auf E.VITA-Anfrage. So kann es zum Beispiel sein, dass ein kleiner Stahlbauer, der einem großen Lebensmittelkonzern Rohre zuliefert, seine Öko-Bilanz offenlegen oder eigene Energiespar-Maßnahmen aufzeigen muss.

Was ist das Ziel seitens der Politik?

Vor allem geht es darum, die Reflektion des eigenen Energieverbrauchs in den Unternehmen anzustoßen. Sie sollen dazu animiert werden, ihren Verbrauch zu analysieren und Prozesse zur Optimierung des Verbrauchs zu implementieren. Folglich müssen sich Abteilungen oder das ganze Unternehmen die Fragen stellen, ob sie Energie effizienter nutzen oder gar Strom selbst und ökologisch produzieren können. Das dient natürlich nicht nur der Verbesserung der Bilanzen, sondern fördert auch die Energiewende.

Energieeffizienz als Kriterium für Auftraggeber

Doch das Gesetz bietet auch Chancen. Zulieferer oder Dienstleister, die ihren Energieverbrauch sehr bewusst managen, könnten künftig einen Wettbewerbsvorteil haben. Sie sind mit Blick auf die neue Richtlinie attraktiver für große Unternehmen, da sie indirekt zu deren Verbesserung der Öko-Bilanz beitragen. Ein Beispiel dafür gibt das Unternehmen Bosch, das das Seminar „Wettbewerbsvorteil durch energieeffiziente Fertigung und Nachhaltigkeit“ in seinem Werk in Stuttgart-Feuerbach veranstaltet und Zulieferer und Partnerfirmen zur Teilnahme aufruft.

Unabhängig von der Unternehmensgröße ist eines jedenfalls klar: Wer in das Thema Energieeffizienz investiert, wird belohnt. Weitere Informationen und Empfehlungen von E.VITA finden Sie hier.

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