Energiejahr 2017: Was Sie jetzt wissen sollten

Mittwoch, 15. Februar 2017
Wichtige Energiegesetze

In diesem Jahr kommen auf Stromkunden grundlegende Veränderungen zu. Welche Neuerungen die EEG-Reform, die Einführung intelligenter Stromzähler und staatliche Förderungen für Power-to-Heat-Anlagen mit sich bringen, hatten wir Ihnen bereits in unserem Beitrag zum Energiejahr 2017 aufgezeigt. Doch es lohnt sich, einmal genauer hinzuschauen. Welche dieser Gesetze und Regelungen sind wirklich wichtig für Unternehmen und welche Vor- oder Nachteile bringen sie mit sich? E.VITA-Geschäftsführer Stefan Harder hilft Ihnen, die Energietrends des Jahres einzuordnen.

EEG 3.0: Wichtig und richtig, aber mit viel Konfliktpotenzial

2017 steht insbesondere der Förderlandschaft für erneuerbare Energien eine grundlegende Änderung ins Haus. Der Gesetzgeber will mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 3.0) den Wettbewerb beim Ausbau der erneuerbaren Energien weiter verstärken. Wer selbst Strom produziert und Windkraft- und Solaranlagen mit mehr als 750 Kilowatt Leistung oder Biomasseanlagen ab 150 Kilowatt Leistung betreibt, erhält jetzt keine staatlich festgelegte Förderung mehr.

Wettbewerb entscheidet über Förderhöhe

Wie viel Geld die Betreiber erhalten, entscheidet sich jetzt über Ausschreibungen im Wettbewerb. Der Gedanke dahinter: Nur wer seine Anlagen mit möglichst niedrigen Kosten betreibt, erhält einen festgelegten Fördersatz für 20 Jahre. Nicht betroffen von dieser Änderung sind Wasserkraftanlagen und Anlagen mit weniger als 750 Kilowatt. Anlagen, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 installiert sind, sind auch ausgenommen. Die Bundesregierung will mit diesen Maßnahmen erneuerbare Energie bezahlbarer machen. Der Plan ist, dass sich die effizientesten Anlagen durchsetzen.

Losgelöst von politischen und wirtschaftlichen Interessen

Für E.VITA-Geschäftsführer Stefan Harder sind die Ausschreibungen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Die Förderhöhe im Wettbewerb zu ermitteln, kann zu mehr Kosteneffizienz führen, wenn die Umsetzung der Auktionen sinnvoll gestaltet wird. Die Höhe der Förderung wird dann nicht länger von wirtschaftlichen und politischen Interessen bestimmt, sondern sich am Markt bilden“, erklärt Stefan Harder.

Unterschiedliche Auswirkung für Gewerbetreibende

Trotz der Fortschritte, die das EEG 3.0 in Sachen Wettbewerb mit sich bringt, sieht Stefan Harder aber auch Verbraucher, die zu den Verlierern der Novelle zählen. Für Unternehmen mit eigener Energiezeugung hat das EEG 3.0 unterschiedliche Konsequenzen. Was dem einen Entlastungen bringt, bedeutet für den anderen vielleicht eine ungleiche Verteilung der Kosten. So hat die EEG-Novelle etwa auf stromintensive Unternehmen andere Auswirkungen als für solche mit geringerem Verbrauch.

Händler sehen sich bei EEG-Umlage benachteiligt

Mit dem EEG 3.0 steigt auch die EEG-Umlage, also die Kosten, die durch die gesetzliche Förderung der erneuerbaren Energien entstehen und die auf die Kunden umgelegt werden. Einzelhändler sehen in der Erhöhung das Hauptproblem der Reform. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) liegt der Anteil der 2,3 Milliarden Euro, die der Einzelhandel 2015 gezahlt hat, bei knapp zehn Prozent. Da der Handel einen Anteil am Primärenergieverbrauch von sieben Prozent hat, sehen sich die Händler ungleich behandelt. Sie fordern, die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien zu senken und die Verteilung gerechter zu gestalten. Eine weitere Benachteiligung sieht der Verband in der „besonderen Ausgleichsregelung“ des EEG.

Stromintensive Unternehmen profitieren weiterhin

Diese Regelung wiederum ist für Unternehmen attraktiv, die als besonders stromintensiv gelten, wie Stahl- und Aluminiumwerke oder Großbäckereien. Um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, zahlen Unternehmen mit einem Anteil von 14 Prozent Stromkosten an der Bruttowertschöpfung nur noch ein Fünftel der EEG-Umlage. Vor 2017 musste dieser Anteil bei 17 Prozent liegen. Das heißt, die Zahl der Großunternehmen, die als stromintensiv gelten, hat sich weiter erhöht, wodurch die Belastung durch die EEG-Umlage für Haushaltskunden und kleinere Gewerbetreibende steigt. Vor allem der Mittelstand wird nach Ansicht von E.VITA-Geschäftsführer Stefan Harder dabei überproportional belastet. „Es ist sicherlich richtig, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht aus den Augen verloren werden darf. Gleichzeitig gilt es aber Augenmaß zu beweisen, denn die Großindustrie wird nicht nur von der EEG weitestgehend verschont, sondern profitiert auch von den beispielslos geringen Großhandelskosten im Strombereich.“

Mieterstrom mit reduzierter EEG-Umlage

Neuer Bestandteil des EEG 3.0 ist auch das sogenannte „Mieterstrommodell“. Vermieter, die eigenen Strom produzieren, etwa mit einer Photovoltaik-Anlage am Haus, können diesen Strom jetzt an ihre Mieter verkaufen. Diese müssen dann nur noch eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. E.VITA-Geschäftsführer Stefan Harder lobt das Modell: „Dezentral erzeugter und verbrauchter Strom ist eine wesentliche Grundlage für das Gelingen der Energiewende. Es ist deshalb richtig, dass dieser Strom nicht nur im klassischen Eigenverbrauchsfall, sondern auch im verwandten Mieterstrom-Bereich von Abgaben befreit wird – von Abgaben, die der Verbraucher bei Nutzung des EEG-Stromes auch nicht in Anspruch nimmt, wie zum Beispiel Netzentgelte.“ Das Potenzial sei groß, denn prinzipiell eigne sich „jedes Mehrfamilienhaus mit einer Photovoltaik-Anlage oder einem Blockheizkraftwerk für den Bereich Mieterstrom“.

Prosumer: Community-Gedanke wird wichtige Rolle einnehmen

Wer seinen Strom selbst produziert, war bisher von der EEG-Umlage befreit. Zum Jahreswechsel fiel diese Befreiung weg. Jetzt müssen die sogenannten Prosumer (Stromkonsumenten, die auch Strom produzieren) für ihren Eigenstrom 40 Prozent der Umlage zahlen. Da diese rund ein Fünftel des Strompreises ausmacht, lohnt sich die Eigenproduktion aber immer noch.

E.VITA gestaltet den Wandel der Energiewelt hin zu einer dezentralen Versorgung mit vielen kleinen Erzeugern aktiv mit. „Wir möchten die Prosumer dabei unterstützen, ihre erzeugte Energie zu vermarkten. Wir beabsichtigen ein virtuelles Kraftwerk aufzubauen, bei dem wir uns auf kleine Erzeugungsanlagen in Gewerbe und Haushalt konzentrieren“, erklärt E.VITA-Geschäftsführer Stefan Harder die Pläne für die Zukunft.

Verbraucher vernetzen sich und partizipieren

Das Modell von E.VITA basiert auf dem Community-Gedanken. Innerhalb einer Gemeinschaft gibt es eine bestimmte Anzahl fester Abnehmer für den produzierten Strom. Wenn der Bedarf der Community gedeckt ist, liefert E.VITA den Strom an andere Verbraucher. „So werden wir zum Produzenten und vermarkten die Energie, etwa von Mieterstromanlagen“, so Harder weiter. Verbraucher werden zu flexiblen Stromerzeugern, die sich untereinander vernetzen und gemeinsam am Strommarkt partizipieren und dazu beitragen, das Stromnetz zu stabilisieren.

Smart Meter-Rollout: Eine echte Chance auf mehr Mitbestimmung?

Smart Meter sind intelligente Stromzähler, die Rückschlüsse auf das Verbrauchsverhalten in Echtzeit liefern. Sie sind damit vor allem für Unternehmen wertvoll, weil sie Analysen ermöglichen, die zu Einsparungen führen können. Auch Haushalte können davon profitieren, die Einbaukosten sind aber selbst zu tragen. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht vor, dass Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh mit Smart Metern ausgerüstet werden. Allerdings bemängelt Stefan Harder die halbherzige Umsetzung: „Leider verzögert sich der Roll-Out auf das Ende des Jahres 2017, und auch dann wird er – sofern nicht progressive Marktteilnehmer den Ausbau voran treiben – aufgrund des sehr kleinen Pflichtanteils, den die Netzbetreiber auferlegt bekommen haben, seine Wirkung erst ist in den 2020er Jahren zeigen.“ Aus Rücksicht auf die Netzbetreiber verpasse man die Chance, mit Smart Metern die Energiewende zu beschleunigen.

Anbieter können bei Maßnahmen zur Effizienz helfen

„Für E.VITA bringt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eine Chance mit sich: Weil unsere Kunden nun mehr über ihr Verbrauchsverhalten wissen, können wir sie individueller beraten und bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützen“, ordnet Stefan Harder die Einführung der intelligenten Geräte ein. „Gerade für den Stromeinkauf ermöglicht die Echtzeitübermittlung der Smart Meter E.VITA neue Möglichkeiten, da wir über den Intraday-Markt agieren können. Also dort, wo kontinuierlich Strom gehandelt wird, der noch am selben Tag geliefert wird“, ergänzt der Geschäftsführer.

Sektorkopplung: Zukunftsfähige Technologie mit wachsender Bedeutung

Mit der sogenannten Sektorkopplung ist die Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr gemeint. Konkret heißt das: Grüner Strom wird genutzt, um den Einsatz fossiler Energien in anderen Sektoren zu reduzieren, etwa bei der Antriebstechnologie mit Elektromobilität. In diesem Jahr macht der Bund durch eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den ersten Schritt in diese Richtung. Damit in Deutschland mehr und mehr mit erneuerbaren Energien statt mit fossilen Energieträgern wie Öl und Gas geheizt wird, fördert er seit Jahresbeginn sogenannte „Power-to-Heat-Anlagen“. Diese wandeln Strom aus erneuerbaren Energien in Wärme um und machen ihn in dieser Form speicherbar. Anlagen in Höhe von insgesamt 2.000 MW werden nun gefördert. Power-to-Heat-Anlagen können einen großen Beitrag zur Energiewende leisten, da sie die Schwankungen bei der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien ausgleichen können und so das Netz im Gleichgewicht halten. Überschüssiger Strom aus EEG-Anlagen wird durch sie direkt nutzbar.

Chancen für Betriebe mit eigenen Anlagen

Attraktiv ist die Neuerung für kleine und mittelständische Betriebe. Sie können kleinere Anlagen abseits der Großverbraucher und der Industrie aufbauen und erhalten eine Förderung, wenn sie ihre Heizung etwa mit Wärmepumpen im Heizkeller betreiben, die mittels elektrischer Energie Wärme aus dem Erdreich oder der Umgebungsluft nutzen.

Sektorkopplung wird für viele Kunden Vorteile bringen

E.VITA sieht in der Sektorkopplung eine Chance für die Zukunft, die den Kunden im Hinblick auf eine bessere Nutzung erneuerbarer Energien begleiten wird. Derzeit stecken die Überlegungen laut E.VITA-Geschäftsführer Stefan Harder noch in den Kinderschuhen. „Das Thema wird in nächster Zeit aber stark an Bedeutung zunehmen und damit auch die meisten unserer Kunden in der einen oder anderen Form betreffen. Etwa wenn es darum geht, umweltfreundlich mobil zu sein.“

Netzentgelte: Gutschrift für dezentrale Energieerzeuger soll perspektivisch entfallen

Die bisher jüngste Neuerung im Energiejahr 2017 betreffen die so genannten „vermiedenen Netzentgelte“: Damit ist eine Gutschrift gemeint, die Betreiber dezentraler Energieanlagen durch den Netzbetreiber erhalten. Anspruch hatten sie bislang auf diese Vergütung, weil davon ausgegangen wurde, dass sie weniger Arbeit und Leistung aus dem Stromnetz beziehen und dem Netzbetreiber somit weniger Kosten entstehen. Im Rahmen des Ende Januar beschlossenen Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) soll die Vergütung schrittweise abgeschafft werden. Dezentralen Kraftwerken drohen drastische Erlöseinbußen.

Mindestens ebenso interessant ist, was im Rahmen des NEMoG nicht beschlossen wurde: die ursprünglich geplante Angleichung der Netzentgelte. Diesen Teil des Strompreises zahlen Verbraucher unter anderem für die Nutzung der Übertragungsnetze, deren Betrieb und Instandhaltung. Regional fallen die Kosten für den Verbraucher sehr unterschiedlich aus.

Neuerungen verstehen, einordnen und handeln

Die zahlreichen Neuerungen, die das noch junge Jahr auf dem Energiemarkt mit sich bringen wird, sollen den Markt fit machen für die Energiewende. Es ist schwierig, in diesem Dickicht aus Gesetzesentwürfen und -novellen, Beschlüssen und Auflagen den Überblick zu behalten. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale hat etwa gezeigt, dass gerade einmal acht Prozent der Verbraucher wissen, was ein Smart Meter ist. Und das, obwohl die Umrüstung mit den intelligenten Stromzählern bereits begonnen hat.

Umso wichtiger ist es für Sie, einen Energiehändler an Ihrer Seite zu haben, der nah am Markt ist, aktuelle Trends und Entwicklungen beobachtet und dieses Wissen an seine Kunden weitergibt. „Uns ist wichtig, dass unsere Kunden gut aufgeklärt sind über alles, was auf dem Strommarkt passiert und sie die Geschehnisse für sich einordnen können. Denn nur dann können sie immer so handeln, wie es für ihr Unternehmen am besten ist“, sagt E.VITA-Geschäftsführer Stefan Harder. Deshalb stellen wir Ihnen regelmäßig alle wichtigen Informationen, von der Entwicklung der Strompreise über die Einflussgrößen an der Strombörse bis hin zu dieser Einschätzung zu den relevanten Energiegesetzen in 2017 zusammen.

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