Wichtiges Vokabular für Stromkunden

Wichtiges Vokabular für Stromkunden

Mittwoch, 06. Dezember 2017
Neuigkeiten vom Energiemarkt

Nach der Wahl sind EEG-Umlage und Stromsteuer in aller Munde. Kein Wunder, schließlich könnte sich im Energie-Sektor mit der neuen Regierung einiges ändern. Die Parteien einer möglichen Koalition haben jedenfalls Reformen angekündigt. Aber was genau steckt eigentlich hinter den zahlreichen Begriffen im Energiesektor. E.VITA erklärt die wichtigsten.

EEG Umlage

EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es existiert bereits seit dem Jahr 2000, als es die Schröder-Regierung einführte, um Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Daran hat sich auch durch die zahlreichen Reformen des Gesetzes in den vergangenen Jahren nichts geändert. Das erklärte Ziel lautet, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. In diesem Zusammenhang sorgt die EEG-Umlage dafür, dass Betreiber von Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse produzieren und ins Netz einspeisen eine entsprechende Vergütung erhalten – und zwar garantiert über 20 Jahre hinweg. Wer beispielsweise 2015 eine Photovoltaikanlage an den Start gebracht hat, bekommt bis zum Jahr 2035 zwischen 10,71 und 12,31 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Weil der Netzbetreiber, der verpflichtet ist den Strom bevorzugt und zu diesen Konditionen abzunehmen, beim Weiterverkauf an der Strombörse meist weniger erhält, bekommt er die Differenz aus dem EEG-Umlage-Topf erstattet. Diese Umlage bezahlen die Verbraucher als Teil des Strompreises. Bei ihrer Einführung betrug die EEG-Umlage 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Mittlerweile hat sie sich um mehr als das 30-fache erhöht und liegt bei 6,88 Cent. Gerade wurde angekündigt, dass sie 2018 auf 6,79 Cent leicht sinkt.

Stromsteuer

In Deutschland setzt sich der Strompreis aus drei Hauptbestandteilen zusammen: dem Preis für seine Erzeugung, Beschaffung und Lieferung, dem Preis für die Netznutzung (Netzentgelt) und verschiedenen Abgaben, Umlagen und Steuern. Dazu zählt etwa die 19-prozentige Mehrwertsteuer, aber auch die 1999 eingeführte Stromsteuer, die im Volksmund häufig Ökosteuer genannt wird. Diese Steuer hat die Regierung ursprünglich eingeführt, um klimapolitische Ziele voranzutreiben. Tatsächlich fließt sie aber zu rund 90 Prozent in die Rentenkasse, um die dortigen Beitragssätze für Arbeitgeber und -nehmer zu senken. Derzeit liegt die Stromsteuer pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Produzierende Unternehmen sind unter bestimmten Bedingungen größtenteils von der Stromsteuer befreit oder erhalten eine Erstattung, was als sogenannter Spitzenausgleich bekannt ist. Die Stromsteuer ist nicht nur für den Strom fällig, den Verbraucher aus dem Netz beziehen, sondern auch für jenen, den sie selbst erzeugen und verbrauchen. Außer es handelt sich um Strom aus erneuerbaren Energieträgern (Wasser- und Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponiegas, Klärgas und Biomasse). Er muss dabei aber aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz entnommen werden. Von Seiten der Politik gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Überlegungen, auch selbst verbrauchte Solarenergie mit der Stromsteuer zu belegen. Im Sommer hat die Bundesregierung jedoch betont, dass es bei der Steuerbefreiung für Strom aus nachhaltigen Anlagen bleiben soll – vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Europäische Union.

Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung legt gewisse Mindeststandards für Gebäude in Sachen Energieeffizienz fest. Die Vorgaben beziehen sich vor allem auf die Punkte Wärmedämmung und Heizungs- und Klimatechnik. Die Verordnung soll somit auch ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld schaffen und die Heizkosten reduzieren. Auf Grundlage der Verordnung wird eine Energiebilanz des Gebäudes erstellt: Dabei geht es nicht nur um die Menge an Energie, die ins Gebäude geliefert wird, sondern auch, welcher Energieträger verwendet wird und welche Auswirkungen auf die Umwelt damit einhergehen. Wer zum Beispiel regenerative Energien (Solarkollektoren) nutzt, poliert die Bilanz gegenüber Öl, Gas oder Strom auf. Neben Raumheizung und -kühlung spielen auch Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen und zugehörige Pumpen, Brenner und Regler eine Rolle. Sie alle haben eine eigene Energiebilanz, die in die Gesamtbetrachtung mit einfließt. Da unterm Strich die Faktoren Wärmedämmung und Heizung miteinander „verrechnet“ werden, kann man von einer Art Ökobilanz sprechen, die auf diese Weise erstellt wird. Die Energieeinsparverordnung unterscheidet zwischen Neubauten und bestehenden Gebäuden. Für letztere legt sie zum Beispiel fest, wann und wie Immobilienbesitzer alte Heizkessel austauschen müssen oder ob sie Wände oder Wasserrohre nachträglich dämmen müssen. Sie greift aber auch, wenn ohnehin eine Modernisierung ansteht und schreibt dann beispielsweise vor, welche Mindeststandards zu erfüllen sind, wenn man neue Fenster einbaut. Darüber hinaus ist in der Energieeinsparverordnung auch das Thema Energieausweis geregelt. Wer ein Gebäude verkaufen oder vermieten will, muss ihn in der Tasche haben. Er hilft Energiekosten abzuschätzen, indem er einen Überblick über die energetische Qualität der Immobilie gibt, die letztlich mit einer Effizienzklasse angegeben ist – vergleichbar mit den Energieeffizienzklassen von Elektrogeräten.

Schlichtungsstelle Energie

Seit 2011 gibt es die Schlichtungsstelle Energie. Sie ist unabhängig und neutral und hilft Verbrauchern, die privat Strom und/oder Erdgas beziehen, bei Streitigkeiten mit ihrem Energieversorgungsunternehmen kostenlos. Zuvor müssen Verbraucher ihre Beschwerde jedoch beim betreffenden Energieversorger vorgebracht haben. Wenn innerhalb von vier Wochen keine Einigung erzielt wurde, ist es möglich, einen Schlichtungsantrag zu stellen. Dies muss schriftlich erfolgen – per Post oder per Onlineformular. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich daran zu beteiligen und haben nach Eröffnung des Verfahrens noch einmal drei Wochen Zeit, sich mit ihrem Kunden einvernehmlich zu einigen. In diesem Fall ist die Sache beendet und das Ergebnis bindend wie ein zivilrechtlicher Vergleich. Andernfalls macht die Schlichtungsstelle einen konkreten Vorschlag, wie sich beide Parteien einigen können. Funktioniert auch das nicht, kommt eine sogenannte Ombudsperson der Schlichtungsstelle ins Spiel, die ebenfalls unabhängig ist, und eine Empfehlung ausspricht, der Verbraucher und Unternehmen folgen können. Die Stiftung Warentest hat für das Jahr 2014 Bilanz gezogen: Demnach haben damals 9300 Erdgas- und Stromkunden einen entsprechenden Antrag gestellt. In rund 85 Prozent der Streitfälle gab es eine Einigung. Bei knapp der Hälfte aller Beschwerden ging es um zu hohe Nachforderungen, falsche Zählerstände und unkorrekte Abschlags- und Vorauszahlungen. 44 Prozent der Streitigkeiten bezogen sich auf Vertragslaufzeiten, Bonuszahlungen und Kündigungen. Auf Rang drei lagen Beschwerden über Probleme beim Wechsel des Anbieters. Im vergangenen Jahr bearbeitete die Schlichtungsstelle Energie rund 6000 Anträge. Der Großteil der Beschwerden konzentrierte sich dabei auf einige wenige Anbieter.

E.VITA rät

Die Ratgeberseiten von E.VITA sind ein spezieller Service für Kunden. Hier auf der Homepage werden Energiethemen in unterschiedlichen Facetten aufbereitet. Das Spektrum reicht von Energieberatung bis zu politischer Information und soll den Kunden die Möglichkeit geben, sich ein Bild zu machen und eine eigene Meinung zu bilden.

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