Energie hat mit Bewegung zu tun – und der Energiemarkt ist stark in Bewegung. Viele Schlagworte machen die Runde. Was bringt das laufende Energiejahr 2017 und was ist wirklich wichtig für Sie als Verbraucher? E.VITA fasst für Sie zusammen.
Die schlechte Nachricht zuerst: Die EEG-Umlage steigt, die Netzentgelte auch. Beide zusammen machen schon rund 40 % des Strompreises aus. Für viele Verbraucher heißt das: Strom wird wieder teurer. Darauf haben die Energieanbieter keinen Einfluss, da es sich um Abgaben und Entgelte handelt, die vom Staat festgelegt werden.
Freilich gibt es auch gute Nachrichten: Immer mehr Menschen erzeugen mittels moderner Techniken – beispielsweise mit Solaranlagen - selbst Energie. Sie werden vom reinen Consumer zum Prosumer, sie konsumieren und produzieren. Das hilft, Kosten zu sparen und häufig auch die Umwelt zu schützen.
Blockheizkraftwerke sind besonders effizient und werden staatlich gefördert. Der Gesetzgeber passte zu Beginn des Jahres das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz an. KWK-Förderung für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW gibt’s dann, wenn die Anlagen sich in einer Ausschreibung durchsetzen konnten. Auch beschlossen: Für bestehende Anlagen, die der Eigenversorgung dienen, ist auch weiterhin keine EEG-Umlage fällig.
Die Digitalisierung kommt – und damit mancher Vorteil. Stichwort Smart Meter: Der eigene Stromverbrauch wird sichtbar und damit besser steuerbar, individuellere Tarife als bislang sind möglich. Langfristig soll das allen helfen, Kosten zu sparen. Ein bisschen Geduld ist aber noch vonnöten. Vorerst werden Betriebe mit Smart Metern ausgerüstet und die Vernetzung hat gerade erst begonnen. Zunächst steigen die Fix-Kosten durch den Smart Meter. Private Haushalte sind davon nur betroffen, wenn sie mehr als 10.000 kWh jährlich verbrauchen, was selten der Fall ist. Heizstromkunden können unter Umständen bereits davon betroffen sein.
Alle Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, sollen ein Energie- oder Effizienzlabel bekommen. Das Ziel: Der Verbraucher ist so in der Lage, die Werte seiner alten Anlage mit denen einer neuen Anlage zu vergleichen und zu prüfen, ob ein Austausch lohnt. Nachteile für den Verbraucher: Keine. Der Schornsteinfeger etikettiert Geräte, die kein Label haben. Die Kosten für den Schornsteinfeger übernimmt der Bund.
Tatsächlich: Besitzer von Kaminöfen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen die Wärmespender austauschen oder zumindest nachrüsten.
Für Heizungen mit einer Leistung zwischen 4 und 400 kW, die 30 Jahre und älter sind, gibt es kein Pardon – sie müssen abgeschaltet werden. Ausnahmen: Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Gut zu wissen: Eigentümer, die schon vor dem 1.2.2002 eingezogen sind, dürfen in Ein- und Zweifamilienhäusern eine solche Anlage bislang unbegrenzt weiter nutzen.
Ab April 2017 sind von neu installierten Holzheizungen neue Auflagen zu Effizienz und Abgasausstoß zu erfüllen.
Einiges: Für Fernsehgeräte gibt es eine neue Skala der Effizienzklassen. Das bisherige Schlusslicht – Klasse F – entfällt, dafür gibt es für effiziente Geräte jetzt ein A++. Besonders vorbildliche TV-Sets lassen sich bereits mit dem ab 2020 geltenden A+++ schmücken.
Und was die Chipskrümel nach dem TV-Abend angeht: Ab September 2017 dürfen neue Staubsauger nur noch eine Maximalleistung von weniger als 900 Watt vorweisen. Ziel: Europaweit rund 19 Terrawattstunden Strom einzusparen. Das ist so viel, wie eine Millionenstadt verbraucht.
Auch den Dunstabzugshauben wird Dampf gemacht: Die Effizienzklasse F wird gestrichen – eine neu verkaufte Haube muss mindestens ein E erreichen.
Alles fließt, sagte der Philosoph Heraklit – und das gilt ganz besonders für das Thema Energie. E.VITA hält Sie mit regelmäßigen Informationen und Tipps – wie in diesem Ratgeber – weiter auf dem Laufenden.