
STEUERN, ABGABEN UND UMLAGEN 2026
Lesen Sie selbst, wie sich die Umlagen, Steuern und Abgaben im Einzelnen entwickelt haben und wie sie ab dem 01. Januar 2026 ausfallen werden.
STROM
KWK-Aufschlag

Der KWK-Aufschlag ist von 0,277 ct/kWh auf 0,446 ct/kWh gestiegen.
Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. KWK-Anlagenbetreiber haben bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen einen Anspruch auf die gesetzlichen Fördersätze für den eingespeisten Strom. Der KWK-Aufschlag ab 01.01.2026 beträgt 0,446 ct/kWh.
§ 19 StromNEV-Umlage

Die Umlage nach § 19 StromNEV ist von 1,558 ct/kWh auf 1,559 ct/kWh gestiegen.
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Des Weiteren dient die Abgabe zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Die aus den Entlastungen der StromNEV entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben. Die Umlage auf den Strompreis nach § 19 StromNEV ist für das Jahr 2026 auf 1,559 ct/kWh gesunken.
Offshore-Haftungsumlage, § 17 f EnWG

Die Offshore-Haftungsumlage ist von 0,816 ct/kWh auf 0,941 ct/kWh gestiegen.
Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die Offshore-Haftungsumlage wird seit dem 1. Januar 2013 erhoben. Ab dem 01.01.2026 wird die Umlage 0,941 ct/kWh betragen.
Stromsteuer

Die Stromsteuer/ Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Jeder Verbrauch von Energie wird grundsätzlich besteuert. Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Im Rahmen der Steuerabgaben gibt es für energieintensive Unternehmen verschiedene Entlastungsmöglichkeiten. Der Regelsteuersatz beträgt bei der Stromsteuer 2,05 ct/kWh.
Energiesteuer

Diese Steuer ist ein Bestandteil des Energiesteuergesetzes und regelt die Besteuerung fossiler Energien zur Erzeugung von Wärme und/ oder Strom. Der Satz liegt bei 0,55 ct/ kWh. Erdgas als Kraftstoff ist hiervon ausgenommen und unterliegt einer eigenen Besteuerung. Der Energiesteuersatz für Erdgas beträgt 0,55 Ct./kWh netto (0,65 Ct./kWh inkl. USt.).
Gas
Gasspeicher Umlage

Die Gasspeicher Umlage fällt zum 01. Januar 2026 weg und liegt somit bei 0,00 ct/kWh.
Die Gasspeicher-Umlage wurde zum 1. Oktober 2022 erhoben. Diese Umlage soll die Kosten decken, die durch die möglichst schnelle Befüllung der Gasspeicher in Deutschland entstehen. Geregelt wird die Speicherumlage durch den § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ab dem 01.01.2026 beträgt die Umlage 0,00 ct/kWh.
Co2-AbGaBe
Die CO2-Abgabe ist von 0,9975 ct/kWh auf 1,2367 ct/kWh gestiegen.