Staat drückt auf die Kostenbremse

Mittwoch, 21. Dezember 2016
Wichtige Energiegesetze

Seit Juli dieses Jahres steht es fest: Die Bundesregierung reformiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz. In Kürze tritt „EEG 2017“ in Kraft. Worum geht es im Kern?

Vor allem geht es darum, die staatliche Förderung der erneuerbaren Energien effizienter zu gestalten. Ziel ist es, die vom Endverbraucher finanzierten, steigende Subventionskosten zu drosseln. Für mittelständisch geprägte Industriebranchen ist das besonders wichtig. Sie haben einerseits relativ hohe Stromkosten zu tragen. Andererseits gelten viele Unternehmen nicht als energieintensiv. „Der Großteil dieser Unternehmen kann nur in wenigen Fällen Ausnahmeregelungen oder Ermäßigungen von der staatlichen Abgabenbelastung in Anspruch nehmen, wie beispielsweise das verarbeitende Gewerbe.“ (Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln).

Die EEG-Reform ist deshalb aus Sicht von E.VITA zu begrüßen. Ohne die Weiterentwicklung des bisherigen Gesetzes würden die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien unkontrollierbar in die Höhe schießen.

Bedeutet das nun, dass ab 2017 die Subventionskosten für Ökostrom nicht mehr steigen?

Das trifft leider nicht zu. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft prognostiziert für 2017 ein Rekordhoch an staatlichen Belastungen für Stromkunden. Gemeint sind damit Steuern, Abgaben oder die EEG-Umlage, die kommendes Jahr steigen wird. Auch die Kosten für den Ausbau und den Betrieb der Stromnetze nehmen 2017 voraussichtlich zu. Die Diskussion um die Finanzierung der Energiewende ist deshalb noch lange nicht abgeschlossen.

Wie behalten Unternehmen den Überblick über die einzelnen Preisbestandteile und deren Entwicklungen?

Als kompetenter Energie-Partner für Industrie und Gewerbe ist es für E.VITA selbstverständlich, Kunden und Interessenten regelmäßig über die wichtigsten Entwicklungen auf dem deutschen Energiemarkt zu informieren. Das machen wir zum einen auf unserer Website oder in persönlichen Gesprächen. Zum anderen legen wir großen Wert auf eine aufschlussreiche Rechnung. Hier wird beispielsweise die EEG-Umlage transparent und verständlich ausgewiesen. Das Deutsche Institut für Energietransparenz hat E.VITA unter anderem deshalb zum wiederholten Mal für die „kundenfreundlichste Strom- und Gasrechnung“ ausgezeichnet.

Welchen Handlungsspielraum hat ein Unternehmen angesichts steigender Energiekosten?

Eine eigene Stromproduktion, etwa die Solaranlage auf dem Dach, kann dazu beitragen, die Energiekosten zu senken. Auch wenn die Eigenproduktion künftig weniger gefördert wird, lohnt es sich für mittelständische Unternehmen trotzdem, entsprechende Investitionen zu prüfen. Einer Musterrechnung des Beratungsunternehmens PWC zufolge liegt der Kostenvorteil bei 40 Prozent gegenüber dem klassischen Strombezug. Zudem helfen Energieeffizienzmaßnahmen, die Kosten zu senken.

An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Energiewende nicht nur Kosten mit sich bringt, sondern auch zahlreiche positive Entwicklungen nach sich zieht, beispielsweise:

  • Das Ziel des EEG-Gesetzes, den Ausbau der erneuerbaren Energie zu fördern, wurde erreicht: Seit 2015 macht Strom aus erneuerbaren Energien mit rund einem Drittel den größten Anteil im deutschen Strom-Mix aus. In knapp zehn Jahren soll nahezu die Hälfte des Stroms grün sein.
  • Die Energiewende macht Deutschland und die deutsche Wirtschaft autarker von endlichen und teils importierten fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdgas und Öl. Jährlich spart Deutschland dadurch rund 5,8 Milliarden Euro.
  • Zudem setzt die Energiewende wirtschaftliche Impulse. Derzeit beschäftigte beispielsweise die Branche der Erneuerbaren Energien nach Angaben der Bundesregierung rund 382.000 Menschen.
  • Auch die energetische Gebäudesanierung schafft Wachstum und Arbeit. Von den Bauaufträgen profitieren vor allem örtliche Handwerksbetriebe aus dem Mittelstand. Damit werden Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen.
  • Nicht zuletzt ist die Energiewende eine der zentralen Antworten auf den globalen Klimawandel. Geplant ist, mithilfe der Maßnahmen den CO2-Ausstoß in Deutschland bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Das entspricht der sogenannten Mindestabsenkung für Industrieländer, damit sich das Ziel der Europäischen Union einhalten lässt: den weltweiten Temperaturanstieg auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen.
  • Erste Erfolge zeichnen sich bereits ab: In Deutschland wurden im Jahr 2014 Treibhausgase im Umfang von 912 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert. Das sind 4,3 Prozent weniger gegenüber 2013.

Highlights der EEG-Reform 2017

Mit dem EEG-Gesetz fördert die Bundesregierung die Wärme- und Stromgewinnung aus erneuerbaren Quellen. Betreiber von beispielsweise Solar- oder Windenergieanlagen haben bislang feste Vergütungen unabhängig vom Börsenpreis erhalten. Der Staat garantierte den Ökostromproduzenten zudem die Abnahme ihres Stroms und die vorrangige Einspeisung in das Stromnetz. Das ändert sich nun:

  • Ab 2017 müssen neue Energieanlagen mit mehr als 750 Kilowatt Leistung ein Auswahlverfahren durchlaufen, bevor sie Fördergelder erhalten. Für Biomasseanlagen gilt die Regelung ab 150 Kilowatt. Die Betreiber nehmen hierfür an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teil. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Anlagen nachweislich mit möglichst niedrigen Kosten wirtschaftlich betrieben werden können.
  • Erstmals wird auch der jährliche Zuwachs neuer Stromerzeugungskapazitäten begrenzt – wenngleich auf einem hohen Niveau – und zumindest ansatzweise mit dem schleppenden Netzausbau synchronisiert.
  • Last but not least müssen Eigenversorger, die ihren selbsterzeugten Strom auch selbst verbrauchen, statt wie bislang 35 Prozent künftig 40 Prozent der vollen EEG-Umlage zahlen. Eigenverbrauchter Strom aus kleinen Anlagen bis zu 10 kW bleibt weiterhin für bis zu 10 MWh im Jahr von der EEG-Umlage befreit.

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