Hauseigentümer sollten jetzt prüfen, ob Ihre Dächer und Decken ausreichend gedämmt sind. Ansonsten müssen sie bis zum 31.12.2011 nachrüsten.
Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine Nachrüstpflicht. Demnach sind Besitzer von Häusern aus der Zeit vor 1977 dazu verpflichtet, die oberste Geschossdecke oder das Dach zu dämmen. Das gilt zumindest dann, wenn der Raum im Dachgeschoss groß genug ist, um in den Schrägen aufrecht darin zu stehen. Darüber hinaus müssen Warmwasserrohre isoliert, bestimmte alte Heizkessel ausgetauscht und Thermostate an den Heizkörpern angebracht werden.
Sanierungspflichten in Rahmen der EnEV sind nichts Neues: Schon in den Fassungen von 2002 und 2004 wurden bestimmte Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben. So hätten Hausbesitzer schon längst fehlende Thermostate an den Heizkörpern anbringen und Warmwasserrohre, die durch unbeheizte Räume führen, dämmen müssen.
Eine Sonderfrist gilt für Eigentümer, die gerade erst ein entsprechend altes Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft haben: Hier blieben zwei weitere Jahre bis zur Sanierungspflicht. Allerdings dürfen auch neue Hauseigentümer bestimmte Heizkessel, die vor November 1978 eingebaut wurden, gar nicht mehr nutzen.
Es gibt noch eine weitere Ausnahme: Die Nachrüstpflicht gilt nur für ältere Häuser, die vier Monate oder länger pro Jahr auf mindestens 19 Grad Raumtemperatur geheizt werden. Wer also ein Ferien- oder Wochenendhaus besitzt und dieses überwiegend außerhalb der Heizperiode nutzt, muss nicht zwangsläufig dämmen.
Die Bundesländer sind dafür verantwortlich, dass die Verordnung zur Energieeinsparung umgesetzt wird. Sie können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verlangen, wenn Hausbesitzer ihre Pflichten nicht erfüllen.