Eine Energieberatung zahlt sich für Gewerbetreibende aus. Denn der Experte kommt in den Betrieb, analysiert unter anderem den Gebäudebestand und den Energiebedarf, er klärt über mögliche Modernisierungsmaßnahmen auf und begleitet den Gewerbetreibenden solange, bis die Sanierungen abgeschlossen sind. Ein Energieberater kostet weniger als Viele annehmen, denn es gibt unterschiedliche Zuschüsse vom Staat. E.VITA erklärt, wie Gewerbetreibende am besten vorgehen.
Der Gewerbetreibende sollte eine grobe Vorstellung haben, was er planen oder optimieren möchte. Die KfW-Bank empfiehlt, sich zunächst gründlich mit der eigenen Immobilie auseinanderzusetzen. Vorab sollte zum Beispiel geklärt werden, wie der Energiebedarf gesenkt werden kann, welche Maßnahmen sich dafür eignen, aber auch, welche für Ihre Immobilie nicht infrage kommen.
Das Angebot an Energieberatern ist sehr groß. Die Suche nach einem Berater zum Beispiel über die Online-Maske der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), die im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt ist, kann auch helfen, den Beratungsbedarf vorab einzugrenzen. Gewerbetreibende wählen dazu in der Sparte „Maßnahme/Dienstleistungen“ das passende Angebot. Sonst klicken sie einfach „Gewerbe“ in der Sparte „Zielgruppe“ an und erhalten alle Anbieter, die Beratung für Unternehmen durchführen.
Wenn umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung ins Auge gefasst wurden, kann eine Beratung zum Beispiel folgendermaßen ablaufen:
- In einem ersten Schritt macht sich der Berater bei einem Vor-Ort-Termin ein Bild vom betreffenden Gewerbebetrieb. Er nimmt Wände, Fenster und Dächer unter die Lupe, notiert sich die Maße und erfasst die jeweilige Bauteilkonstruktion. Außerdem dokumentiert er die haustechnischen Anlagen und beurteilt die Qualität der bestehenden Heizungsanlage. Dies geschieht vor allem, um die Schwachstellen der Immobilie aufzudecken.
- Die ermittelten Daten werden im Regelfall mit einer speziellen Software verarbeitet. So erhält der Berater die nötigen Kennzahlen und Informationen zum Energiebedarf des Gebäudes. Dazu gehört auch der sogenannte Lastgang-Check, den E.VITA seinen leistungsgemessenen Gewerbekunden kostenlos anbietet. Dabei wird der Verbrauch im Viertelstundentakt gemessen, um Spitzen zu analysieren oder „stille Verbraucher“ zu identifizieren, die unbemerkt Energie aus dem Stromnetz ziehen. Daraus kann der Berater erste wichtige Schlüsse ziehen, welche Maßnahmen sich rentieren, zum Beispiel in Bezug auf die mögliche Installation eines Blockheizkraftwerkes oder einer Photovoltaik-Anlage.
- Sämtliche Daten und die Auswirkungen der möglichen Sanierungsmaßnahmen werden in einem ausführlichen Beratungsbericht dargestellt. Dieser sollte gemäß den Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort erstellt sein. Der Sachverständige unterbreitet Ihnen nicht nur entsprechende Vorschläge, sondern er rechnet auch die voraussichtlichen Kosten unter Berücksichtigung sämtlicher Fördermöglichkeiten und möglicher zinsgünstiger Darlehen aus.
- Der Sachverständige erstellt eine persönliche Detailplanung, nachdem sich der Gewerbetreibende für bestimmte Sanierungsmaßnahmen entschieden hat. Dies ist die Grundlage für eine Ausschreibung und das Einholen von Angeboten, die der Energieberater bei Bedarf auch prüft.
- Zu guter Letzt sollte noch erwägt werden, den Energieberater mit der Baubegleitung zu beauftragen. Er berät bei der Auswahl der Baustoffe und erstellt die erforderlichen Bestätigungen. Er hilft, mögliche Bauschäden zu vermeiden und überwacht die fachmännische Umsetzung der Arbeiten. Außerdem erklärt der Berater nach Fertigstellung der Maßnahmen, wie die sanierte Immobilie richtig zu heizen und zu lüften ist.
Bei einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung durch einen zertifizierten, unabhängigen Berater erstattet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Großteil der Kosten. Die letztliche Fördersumme hängt laut dem Verein „BAYERNenergie“, dem rund 400 unabhängige Berater angehören, vom Energiebedarf des Betriebes ab. Wer mehr als 10.000 Euro für Benzin, Strom und Öl pro Jahr bezahlt, erhält für die Beratung einen Zuschuss bis maximal 8.000 Euro. Wer darunter liegt bekommt 1.200 Euro. Informationen zur Antragstellung gibt es auf der BAFA-Homepage.