15 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms entfallen auf die Kühlung beziehungsweise Klimatisierung. Kälte- und Klimaanlagen kommen in zahlreichen Branchen und Betrieben zum Einsatz. Sie werden für viele Prozesse in der Fertigung, zur Lagerung verderblicher Ware oder zur Klimatisierung von Büros, Räumen oder EDV-Anlagen benötigt. Allerdings verbrauchen gerade ältere Geräte große Mengen Energie. Es lohnt sich, bestehende Anlagen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu überprüfen. Laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) können sich Sanierungsmaßnahmen bereits nach zwei Jahren amortisieren. Schließlich gibt es auch staatliche Fördergelder, die durchschnittlich im fünfstelligen Eurobereich liegen und bis auf 150.000 Euro steigen können und sowohl für Neuanschaffungen als auch für Sanierungen und Teilsanierungen von Kälte- und Klimaanlagen fließen.
Wichtig ist es, das System stets als Ganzes zu betrachten. So ergeben sich hohe Einsparpotenziale außerdem durch bessere Wärmedämmungen der Anlagenteile, durch einen Kälteprozessor, der hocheffizient arbeiten sollte, durch drehzahlgeregelte Antriebe für Verdichter, Ventilatoren und Antriebe sowie die Steuerung des Verdichterdrucks am Kältekompressor.
Das BAFA kann eine sogenannte Basisförderung genehmigen. Sie umfasst neben neuen auch bestehende Anlagen, die teil- oder vollsaniert werden sollen. Dabei gilt es zu beachten, dass nur bestimmte Anlagen mit vorgegebenen Leistungskriterien förderfähig sind. Es handelt sich um kleine Kompressions-Kälteanlagen (2 bis 5 kW), Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen (einschließlich Mono-Split-Klimaanlagen und Heiz-/Kühlsysteme mit 5 bis 300 kW), Ammoniakanlagen (5 bis 200 kW), die zum Beispiel in Brauereien oder Schlachthäusern zum Einsatz kommen und Sorptionsanlagen (5 bis 500 kW), wie sie unter anderem zur Kühlung von Servern oder Gebäuden verwendet werden. Wenn darüber hinaus „die energetische Effizienz des Gesamtsystems verbessert werden“ soll, kann zusätzlich eine Bonusförderung beantragt werden. „Dies gilt beispielsweise für den Einsatz von Kälte- und Wärmespeichern, Wärmepumpen und Freikühlern.“ Die Höhe der Basisfördersumme wird mit Hilfe einer komplexen Formel errechnet, die unter anderem von Kälteleistung beziehungsweise Speicherkapazität der Anlage abhängt. Die BAFA gibt als Beispiel unter anderem eine Kompressionskälteanlage im Supermarkt (70 kW) an, die mit 63.285,33 Euro (Neuerrichtung) beziehungsweise 47.464 Euro (Vollsanierung) gefördert werden kann. Für die Basis- und Bonusförderung gilt eine Höchstgrenze von zusammen 150.000 Euro pro Maßnahme. Seit 2008 wurden bereits mehr als 1.650 Anlagen mit rund 133 Millionen Euro auf diese Weise gefördert.
Die BAFA hat auf Ihrer Homepage das entsprechende Formular eingestellt, das es auszufüllen und online einzureichen gilt. Antragsteller sollten unter Umständen zusätzlich elektronische Unterlagen und Nachweise hochladen. Erst wenn der positive Bescheid eintrifft, darf mit der Auftragsvergabe begonnen werden. Darin vermerkt sind auch Fristen und Auflagen in Sachen Effizienzmaßnahmen. Die Zuschüsse fließen erst nach Fertigstellung.
Die Regierung hat sich entschieden Optimierungsmaßnahmen in diesem Bereich zu fördern, um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen und die Treibhausgasemissionen zu senken. Das für die Zuschüsse zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontorolle (BAFA) schreibt auf seiner Homepage: „Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere Kohlendioxidemissionen aus der Stromerzeugung. Zugleich werden in vielen Fällen natürliche Kältemittel oder Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung eingesetzt, wodurch auch die direkten Emissionen reduziert werden.“
E.VITA ist bestrebt, seine Kunden umfangreich über das Geschehen im Energiesektor aufzuklären. Dazu gehört auch die Serie rund um das Thema Fördergelder, die mit dem Beitrag über Zuschüsse für Wärmepumpen gestartet ist.