Darum lohnt sich Mieterstrom für alle Seiten

Besitzer von Einfamilienhäusern können schon lange aktiv an der Energiewende mitwirken, indem sie sich zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach bauen lassen. Mieter schauten bei diesem Thema bisher meist in die Röhre. Das könnte sich nun aber mit einem neuen Gesetz zum Thema Mieterstrom ändern. Bei richtiger Umsetzung profitieren alle Seiten davon: Mieter, Vermieter, Hausgemeinschaften und Energieversorger. E.VITA zeigt, wie es laufen könnte.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist jene elektrische Energie, die dezentral auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses per Photovoltaik (PV) erzeugt und direkt von den dort wohnenden Mietern verbraucht wird. Möglich sind auch Modelle mit Blockheizkraftwerken. Nicht benötigter Strom kann ins allgemeine Netz eingespeist oder gespeichert werden. Der Vermieter muss die Anlage auf dem Dach installieren. Der Mieter kann frei wählen, ob er diesen Strom bezieht oder einen anderen Versorger wählt. Bisher rechnet sich das Modell für die meisten Vermieter nicht. Ende April hat nun aber die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Sache für beide Seiten lukrativer machen soll.

Warum lohnt sich Mieterstrom?

Es steht eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz im Raum, die sich nach der Größe der Anlage und dem Photovoltaik-Ausbau insgesamt richtet und zwischen 2,21 und 3,81 Cent je Kilowattstunde liegen soll. Die EEG-Umlagepflicht soll laut Gesetzentwurf „in voller Höhe“ erhalten bleiben. Geplant sind Vorgaben an Vertragslaufzeit (ein Jahr), ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom. Laut dem Entwurf besteht der Anspruch auf Mieterstromzuschlag nur für Anlagen, die nach Verabschiedung des Gesetzes bzw. nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission installiert werden. Endlich sollen also auch Mieter die Chance haben, die Energiewende aktiv mitzugestalten und ihre Stromkosten zu senken. Das Modell soll sich natürlich in gleichem Maße für Vermieter und Hausverwaltungen beziehungsweise Hausgemeinschaften lohnen. Mieterstrom ist nach Ansicht von Experten die Chance, die Energiewende entscheidend voranzubringen: Die Energie wird ressourcenschonend und umweltfreundlich erzeugt, direkt vermarktet und vor Ort verbraucht ohne das allgemeine Leitungsnetz zu belasten und den Strom über weite Strecken zu „transportieren“.

Wer profitiert vom Mieterstrom?

Die Vorteile liegen auf der Hand: Mieter und Eigentümer profitieren von geringeren Strompreisen, der Immobilienwert steigt auf lange Sicht und die beteiligten Akteure leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Niemand muss Angst haben, ohne Strom dazustehen, wenn die Sonne mal nicht scheint, denn der Energieversorger muss Allgemeinstrom zur Verfügung stellen, wenn die selbst produzierte Energiemenge nicht ausreicht. In einigen Bundesländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen gibt es bereits Förderprogramme für das neue Geschäftsmodell. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ermittelt, dass in Deutschland rund 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden könnten. Dadurch wäre es möglich, pro Jahr bis zu vier Milliarden Kilowattstunden Strom für den Vorortverbrauch zu produzieren. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts können sich 66 Prozent der befragten Mieter vorstellen, eigenen Strom vom Dach zu beziehen.

Vorzeigeprojekt in Ostdeutschland

Die Stadt Burg (Sachsen-Anhalt) erhielt kürzlich von der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) die Auszeichnung als Energie-Kommune des Monats, weil sie ein Mieterstrom-Projekt mit Vorteilen für alle Seiten umsetzt. Die hiesigen Stadtwerke betreiben auf den Dächern von zehn Mietshäusern PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 283 Kilowatt peak. Bisher nutzen bereits mehr als die Hälfte der Mieter diese Solarenergie, die sie nach Angaben der AEE für 20 Jahre zum Festpreis erhalten. „In Summe ist der Preis für den Strom vom Mietshausdach günstiger als der Grundversorgertarif – ein großer Vorteil“, heißt es.

Überschrift

Die Grundidee für das Mieterstrommodell wird von vielen Verbänden und Vereinigungen positiv bewertet. Diese äußern gleichzeitig aber Kritik an verschiedenen Punkten des Kabinettsbeschlusses zum Gesetzesentwurf von Ende April. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht im Mieterstrommodell einen sinnvollen Baustein, „um die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Auf keinen Fall dürfe es aber zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Ungerechtigkeit kommen. Der BDEW bemängelt, dass laut Gesetzentwurf, „der auf geeigneten Mietwohngebäuden produzierte und selbstgenutzte PV-Strom von den Netzentgelten befreit“ werden soll. Dieser Kostenvorteil für einige wenige Privilegierte würde zulasten der anderen Stromkunden gehen, die den „Bonus“ über einen erhöhten Strompreis mitfinanzieren müssten. Laut BDEW wäre vor allem in Städten mit einem deutlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen. Deswegen schlägt der Verband vor: „Der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Mietwohngebäuden sollte ausschließlich über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden.“ Dies sei sozial gerecht, da die Kosten für das EEG bundesweit auf alle Stromkunden umgelegt würden. Der Verband kommunaler Unternehmen stößt in dasselbe Horn und plädiert dafür, das Umlagen- und Entgeltsystem grundlegend zu überarbeiten, „um in Zukunft eine faire Lastenverteilung sicherzustellen.“ Zu Wort gemeldet hat sich auch die Vereinigung Eurosolar, die in einer Stellungnahme unter anderem kritisiert, dass das geplante Gesetz die bürokratischen Hemmnisse für Photovoltaik-Mieterstrommodelle noch erhöhe. Eurosolar bezieht dies in erster Linie auf vorgesehene Anforderungen an Abrechnungs-, Mess-, Informations- und Kennzeichnungspflichten. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) stößt sich an der Beschränkung des Photovoltaik-Mieterstrommodells auf ein Gebäude: „Wenn in einem Wohnkomplex das Vorderhaus Mieterstrom machen kann, das Hinterhaus aber aus derselben Anlage nicht versorgt werden darf, ist das dem Verbraucher wenig vermittelbar.“

E.VITA stimmt zu und unterstützt bei Umsetzung

Auch E.VITA begrüßt das Mieterstrommodell im Grundsatz, schließlich ist es ein wichtiger Baustein für die Energiewende und ein positiver Beitrag zur Dezentralisierung der Stromerzeugung in Deutschland. Gleichwohl ist die Kritik in verschiedenen Punkten berechtigt. Nachbesserungen sind nötig, aber das darf man im Energiesektor beziehungsweise im Energierecht, die sich beide in einem starken Wandel befinden, als legitim betrachten. Umso wichtiger ist es, auf einen starken Partner wie E.VITA vertrauen zu können, der die Entwicklung im Bereich Mieterstrom und in anderen Energiethemen aufmerksam verfolgt, und seinen Kunden einen zuverlässigen Service zum Thema bietet: E.VITA übernimmt für Sie die Rolle des Versorgers, führt auf eigene Kosten die Kundengewinnung in Ihrem Mietbestand durch und betreut im Anschluss die Kunden.

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