E.VITA wird die MwSt-Anpassung über die monatlichen und jährlichen Abrechnungen periodengerecht umsetzen. Zählerstandsmeldungen sind hierfür nicht notwendig.
Eine Anpassung der Abschläge erfolgt aufgrund der Kurzfristigkeit und des hohen technischen Aufwandes nicht. Alle Kunden werden für die Finanzämter in Kürze Post über die neue Netto-/Brutto-Abschlagsverteilung erhalten.