Energiepreisbremsen
– alle Infos im Überblick

Weil Ihr Erfolg keine Bremse braucht.

Die Energiepreisbremse sollte Haushalte und Unternehmen entlasten. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Auslaufen, Soforthilfe, MwSt-Regelungen und CO₂-Kosten – verständlich erklärt.

Warum es die Energiepreisbremse gab.

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, stellte die Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro bereit. Ein Teil davon floss in die Strom- und Gaspreisbremse.

Was gilt nach dem Auslaufen der Preisbremsen?

  • Mehrwertsteuer Gas & Wärme: aktuell 7 %, Rückkehr zu 19 % geplant

  • CO₂-Preis: 2023 = 30 €/t, 2024 = 45 €/t, 2025 = 55 €/t

  • Umlagen & Netzentgelte: können kurzfristig angepasst werden

  • EEG-Umlage: dauerhaft abgeschafft

  • Gasspeicherumlage: bleibt bestehen

Dezemberhilfe für Gas- und Fernwärmekunden.

Die Soforthilfe wurde automatisch gewährt – der Dezemberabschlag 2022 entfiel bzw. wurde verrechnet.

So funktionierte die Strompreisbremse

  • Haushalte & KMU: 80 % des Verbrauchs zu 40 ct/kWh (brutto)

  • Unternehmen > 30.000 kWh: 70 % des Verbrauchs zu 13 ct/kWh (netto)

  • Gültig 01.03.2023–31.12.2023, rückwirkend für Jan/Feb

So funktionierte die Gas- und Wärmepreisbremse.

  • Haushalte & KMU: 80 % des Verbrauchs zu 12 ct/kWh (Gas) bzw. 9,5 ct/kWh (Fernwärme)

  • Industrie: 70 % des Verbrauchs zu 7 ct/kWh (Gas) bzw. 7,5 ct/kWh (Wärme)

  • Gültig 01.03.2023–30.04.2024, rückwirkend für Jan/Feb

Auslaufen von Energiepreisentlastungen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Auslaufen der Energiepreisbremse.

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