Weil Ihr Erfolg keine Bremse braucht.
Die Energiepreisbremse sollte Haushalte und Unternehmen entlasten. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Auslaufen, Soforthilfe, MwSt-Regelungen und CO₂-Kosten – verständlich erklärt.
Warum es die Energiepreisbremse gab.
Um die steigenden Energiepreise abzufedern, stellte die Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro bereit. Ein Teil davon floss in die Strom- und Gaspreisbremse.
Was gilt nach dem Auslaufen der Preisbremsen?
Mehrwertsteuer Gas & Wärme: aktuell 7 %, Rückkehr zu 19 % geplant
CO₂-Preis: 2023 = 30 €/t, 2024 = 45 €/t, 2025 = 55 €/t
Umlagen & Netzentgelte: können kurzfristig angepasst werden
EEG-Umlage: dauerhaft abgeschafft
Gasspeicherumlage: bleibt bestehen
Dezemberhilfe für Gas- und Fernwärmekunden.
Die Soforthilfe wurde automatisch gewährt – der Dezemberabschlag 2022 entfiel bzw. wurde verrechnet.
So funktionierte die Strompreisbremse
Haushalte & KMU: 80 % des Verbrauchs zu 40 ct/kWh (brutto)
Unternehmen > 30.000 kWh: 70 % des Verbrauchs zu 13 ct/kWh (netto)
Gültig 01.03.2023–31.12.2023, rückwirkend für Jan/Feb
So funktionierte die Gas- und Wärmepreisbremse.
Haushalte & KMU: 80 % des Verbrauchs zu 12 ct/kWh (Gas) bzw. 9,5 ct/kWh (Fernwärme)
Industrie: 70 % des Verbrauchs zu 7 ct/kWh (Gas) bzw. 7,5 ct/kWh (Wärme)
Gültig 01.03.2023–30.04.2024, rückwirkend für Jan/Feb
Auslaufen von Energiepreisentlastungen
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Auslaufen der Energiepreisbremse.
- Bis wann gilt die temporäre Mehrwertstuersenkung für Gas und Wärmelieferungen?
Wann die Mehrwertsteuer bei Gas und Wärme wieder von derzeit 7% auf 19% angehoben wird, lässt sich derzeit noch nicht genau sagen. Ursprünglich sieht die gesetzliche Regelung einen Anstieg der Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen auf das ursprüngliche Niveau von 19% ab dem 01.04.2024 vor. Eine vorzeitige Wiederanhebung ab 01.03.2024 ist vom Bundestag im Rahmen des Wachstumschancengesetzes jedoch bereits beschlossen worden. Diesem Gesetz muss jedoch auch der Bundesrat zustimmen, wobei sich das Gesetz derzeit im Vermittlungsausschuss befindet. Eine Verabschiedung im Bundesrat ist nach regulärem Sitzungskalender frühestens am 02.02.2024 möglich. Sollte das Gesetz nicht verabschiedet wer-den, gilt aktuell die bisherige Rechtslage fort, wonach die Mehrwertsteuerermäßigung bis zum 31.03.2024 weiterläuft. Eine Entscheidung über die Laufzeit der temporären Umsatzsteuerabsenkung für Gas- und Wärmelieferungen wird Anfang des Jahres 2024 erwartet.
- Wie stark steigt der sogenannte C0²-Preis, den ich mit der Gas- und Wärmerechnung bezahlen muss?
Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) soll 2024 der Preis pro Tonne CO2 auf 45 Euro und für 2025 auf 55 Euro steigen. Im Jahr 2023 beträgt der Preis pro Tonne CO2 30 Euro. Der vorgesehene Preiskorridor für 2026 bleibt mit 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 unverändert. Eine Abfederung über ein Klimageld ist aktuell nicht vorgesehen. Die Kosten für den Erwerb der Emissionszertifikate für CO2-Emissionen sind Bestandteil des Gas- bzw. Wärmepreises. Für das Jahr 2024 erhöhen sie somit den Preis für Gas- und Wärmelieferungen.
