Nein. Wenn Ihre Anlage im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme abgeregelt wird, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Dieser erfolgt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben direkt durch den zuständigen Netzbetreiber. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Fragen rund um den Prozess.