Das E.VITA-Versprechen: Freunde werben. Und doppelt belohnt werden.
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Nach Abschicken der Empfehlung erhalten Sie und der Geworbene von uns eine E-Mail und Informationen zum weiteren Ablauf.

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2. E-Mail Ihres Freundes angeben
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* Bedingungen für die Inanspruchnahme der Prämien der E.VITA GmbH:
Der Anspruch auf die Prämie entsteht, wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb einer Frist von 30 Tagen einen Vertrag mit der E.VITA GmbH abschließt. Ein Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. Nicht prämienfähig sind Verträge, die der Neukunde storniert oder widerruft oder die von der E.VITA GmbH aus berechtigtem Interesse gekündigt wurden (z. B. bei Nichtzahlung der Vertragsleistungen des Neukunden). Eine Barauszahlung der Prämie ist ausgeschlossen. Die Prämie wird mit der nächsten auf den Anspruch folgenden Jahresverbrauchsabrechnung des Werbenden und des Geworbenen verrechnet bzw. gutgeschrieben. Der Anspruch entsteht nur, wenn es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss zwischen den neu geworbenen Kunden und E.VITA sowie einer Belieferung mit Strom oder Gas durch E.VITA kommt. Eine Eigenwerbung/Selbstwerbung ist ausgeschlossen, ebenso sind Vertriebspartner, Dienstleister und Mitarbeiter der E.VITA GmbH ausgeschlossen. Der Empfehlende versichert, dass seine Teilnahme nicht aus geschäftlichen oder gewerblichen Zwecken erfolgt.

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