Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Diese Preisbremsen werden ab dem 1. März 2023 umgesetzt. Über die Umsetzung der Preisbremsen und die damit verbundene Entlastung werden wir Sie als Kunden zeitnah mit einem Schreiben informieren.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Energiepreisbremsen.
Die Energiepreisbremsen funktionieren für Sie als Haushalt oder als kleines Unternehmen wie folgt:
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis Ihres aktuellen Tarifs.
Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
Für die Energie, die Sie über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Wegfall der Gasbeschaffungsumlage
Die Gasbeschaffungs-Umlage nach §26 EnSIG in Höhe von 2,419 ct/kWh netto, wurde seitens der Bundesregierung kurzfristig abgeschafft. Somit ist die Gasbeschaffungs-Umlage kein Preisbestandteil mehr und wird in der Jahresrechnung nicht berücksichtigt. Daher muss auch keine Rückerstattung erfolgen. Sollten mit der Preisänderung Ihre regelmäßigen Abschlagszahlungen erhöht und gezahlt worden sein, geht Ihnen kein Geld verloren. Gegebenenfalls vermeiden Sie damit auch Nachforderungen aus der Jahresrechnung, denn die gezahlten Abschläge werden mit der Forderung in der Jahresrechnung verrechnet.
Wenn Sie Ihren Abschlag anpassen möchten, können Sie dies bequem und einfach über unser Kundenportal MyE.VITA.
Sie profitieren von dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und müssen nicht aktiv auf uns zugehen. Den Wegfall der Umlage werden wir entsprechend bei der Abrechnung Ihres Preises in der Jahresabschlussrechnung berücksichtigen.
Wichtig ist, dass die Gasspeicher-Umlage, welche ab dem 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,059 ct/kWh netto erhoben wurde, bestehen bleibt.
Selbstverständlich steht Ihnen unser Serviceteam bei Fragen gern zur Verfügung.
Ihre E.VITA GmbH
Stand 07.10.2022
Informationen zur aktuellen Gasmarktsituation
Die deutliche Kürzung der Gaslieferungen durch Russland betrifft auch die Gasversorgungssicherheit im Winter. Die Bundesregierung hat deshalb mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Dazu gehört unter anderem die drastisch beschleunigte Einspeicherung von Erdgas in die Gasspeicher, aber auch von der Bundesregierung beschlossene Stützungsmaßnahmen für die großen Gasimport-Unternehmen, denen Gaslieferungen aus Russland weggebrochen sind. Sie müssen diese Gasmengen, die einen Teil des Gasbedarfs in Deutschland decken, jetzt in kürzester Zeit zu extrem hohen Preisen nachbeschaffen.
Zur Finanzierung solcher Maßnahmen hat die Bundesregierung unter anderem die so genannte Gasbeschaffungs-Umlage sowie Gasspeicher-Umlage neu eingeführt. Durch die Gasbeschaffungsumlage sollen die Kosten für eine kurzfristige Gasersatzbeschaffung ausgeglichen und umgelegt werden. Die Höhe der Umlage wurde am 15.08.2022 durch die Trading Hub Europe (THE), dem Marktgebietsverantwortlichen für den deutschen Gasmarkt, festgelegt und beträgt 2,419 ct/kWh netto.
Sie kann alle drei Monate angepasst werden. Erstmalig soll die Umlage ab dem 1. Oktober 2022 erhoben werden können. Sie wird auf den Gasverbrauch der Haushalte sowie den Verbrauch der Industrie- und Gewerbekunden erhoben und an die THE weitergegeben (eine Erläuterung der Gasbeschaffungs-Umlage finden Sie auf der Internet-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gasumlage.html).
Die Gasspeicher-Umlage wird ab dem 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,059 ct/kWh netto erhoben. Diese Umlage soll die Kosten decken, die durch die möglichst schnelle Befüllung der Gasspeicher in Deutschland entstehen. Geregelt wird die Speicherumlage durch den § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Ab dem 01.10.2022 reicht E.VITA beide Umlagen an die Kundinnen und Kunden weiter.
Stand 31.08.2022
Ihr Strom wird günstiger.
Der Grund: Die Bundesregierung hat beschlossen, die Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien – kurz EEG-Umlage – zum 1. Juli 2022 abzuschaffen. Diesen Preisvorteil geben wir gern an Sie weiter.
Die EEG-Umlage für 2022 beträgt 3,723 Cent netto (4,43 Cent brutto) pro Kilowattstunden Strom. Und genau um diesen Betrag reduzieren wir Ihren Stromverbrauchspreis ab dem 1. Juli 2022. Die Reduzierung wird auf Ihrer Jahresrechnung ersichtlich sein.
Damit sich die Einsparung schnellstmöglich bei Ihnen bemerkbar macht, haben Sie die Möglichkeit Ihren monatlichen Abschlag auch jederzeit in unserem Kundenportal MyE.VITA anzupassen.
Selbstverständlich steht Ihnen unser Serviceteam bei Fragen gern zur Verfügung.
Ihre E.VITA GmbH
Stand 01.07.2022
Betriebskosten, „zweite Miete“, Nebenkosten… Umlagen, Abgaben, Entgelte und Steuern … Die Preise für Energie sind im Gespräch – und in Bewegung. Wobei sie sich in der Regel nach oben bewegen.
Wie kommt das? Wie setzen sich die Preise für Strom und Gas zusammen – wer verdient, wer wird gefördert, wer dreht an der Preisschraube? Wir geben Ihnen einen Überblick: