Der Sommer hat auch seine Schattenseiten. Wenn draußen die Sonne
scheint, kann es im Büro oder in der Werkstatt ganz schön heiß werden –
zu heiß.
Im Arbeitsschutzrecht ist genau geregelt, welche Temperatur am Arbeitsplatz zulässig ist: Die Raumtemperatur darf 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei höheren Temperaturen muss die Innenraumtemperatur mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen. Bei 35 Grad Celsius Außentemperatur genügt also eine Abkühlung auf 29 Grad. Argumente wie Umweltschutz und Energieeinsparung sind da übrigens irrelevant.
Häufig ist eine Klimaanlage die einzige Möglichkeit, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter aufrecht zu erhalten. Das kann jedoch richtig teuer werden, wenn man im Hochsommer einfach beim Discounter zugreift. Das Angebot an ineffizienten Geräten ist hoch – ihr Energieverbrauch noch viel höher. Es lohnt sich also, sich vom Fachmann beraten zu lassen und eine professionelle Anlage einbauen zu lassen. Auch vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) 2012 die Richtlinien für Heiz- und Klimageräte nochmals verschärft wurden.
Auch bei Druckern, Scannern und Lampen gibt es große Unterschiede in Sachen Energieeffizienz und Stromverbrauch. Stiftung Warentest testet regelmäßig elektronische Geräte fürs Büro und den Haushalt auf Ihren Energieverbrauch sowie den CO2-Ausstoß und die Stromkosten, die ihr Betreib verursachen. E.VITA-Kunden können die aktuellen Testergebnisse jetzt kostenlos im geschlossenen Kundenbereich MyEVITA einsehen:
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