Gasnetz Umstellung: Was Verbraucher wissen sollten

Gasnetz Umstellung: Was Verbraucher wissen sollten

Mittwoch, 12. April 2017
Neuigkeiten vom Energiemarkt

Deutschland verfügt über ein nahezu flächendeckendes Gasnetz, das insgesamt 530.000 Kilometer lang ist. In den eigenen vier Wänden brauchen wir Erdgas zum Heizen oder Kochen. Auch Industrieunternehmen sind vielfach auf den unsichtbaren Energieträger angewiesen, mit dem sie Maschinen, Brenn- oder Schmelzöfen betreiben. Damit das alles so bleibt, findet in Deutschland gerade eine Umstellung der Gasnetze statt, die für Verbraucher möglichst unbemerkt funktionieren soll.

Warum werden die Erdgasnetze in Deutschland umgestellt?

Deutschland verfügt über zwei unterschiedliche Erdgasnetze, die getrennt voneinander betrieben werden. 70 Prozent der Endgeräte werden mit so genanntem H-Gas versorgt, das über einen hohen Energiegehalt verfügt („high calorific gas“). Die restlichen 30 Prozent sind an das L-Gas führende Netz angeschlossen („low calorific gas“ mit vergleichsweise geringem Energiegehalt). Weil die Ressourcen in diesem Bereich in den nächsten Jahrzehnten erschöpft sein dürften, wird Deutschland komplett auf H-Gas umgestellt (Weitere Infos zu den zwei Erdgasarten). Der Prozess hat bereits vor zwei Jahren begonnen und ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt.

Wer ist betroffen?

Die L-Gasnetze befinden sich fast ausschließlich in Nord- und Westdeutschland. Laut Bundesnetzagentur nehmen die entsprechenden Netzbetreiber rund ein Jahr vor der Umstellung Kontakt zu betroffenen Verbrauchern auf. Danach werden Mitarbeiter vor Ort alle angeschlossenen Gasgeräte im Haushalt oder Betrieb dokumentieren. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur finden Verbraucher eine Deutschlandkarte, auf der die betroffenen Regionen und der geplante Zeitraum der Umstellung dargestellt sind. So wollen zum Beispiel in diesem Jahr Westnetz (vor allem Nordrhein-Westfalen) und Wesernetz (Bremen) auf H-Gas umstellen.

Wie läuft die Umstellung ab?

In den Umstellungsprozess, der aktuell bis 2030 vorgesehen ist, sollen neben den Haushalts- und Gewerbekunden auch Industriekunden sowie Kraftwerksbetreiber eng eingebunden werden. So wird sichergestellt, dass die Umstellung der Netze in Zeiträumen möglichst geringer Systembelastung durchgeführt wird und das Zeitfenster, in dem der Anschluss nicht verfügbar ist, sehr kurz ist. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geht davon aus, dass es keine Auswirkungen auf die Gas- und Stromversorgung geben wird.

Was genau muss technisch angepasst werden?

Alle Anlagen (Heizung, Gasherd, Warm- und Heißwasserbereiter) werden vor der Umstellung überprüft und gegebenenfalls auf die neue H-Gasqualität angepasst. In den meisten Fällen werden dabei der Austausch der Brennerdüse und eine Neueinstellung des Brenners erforderlich sein. Bei Gewerbe- und Industriebetrieben können je nach Anlagentyp weitere Maßnahmen notwendig sein. Experten des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) mahnen, dass sich einige Betriebe, die mit Erdgas betrieben werden, auf mögliche Störungen in den Prozessabläufen oder gar Produktionsbeeinträchtigungen einstellen müssen. Das betrifft vor allem Betriebe, die industrielle Kesselanlagen, Porzellan-Brennöfen, Glasschmelzöfen, Glasverarbeitungsmaschinen oder Wärmebehandlungsöfen, verwenden. Dies hängt mit der Änderung der Gasbeschaffenheit zusammen, die sich durch die Umstellung von L-Gas auf H-Gas ergibt. Laut Energiewirtschaftsgesetz ist aber der Netzbetreiber für alle notwendigen Umstellungsmaßnahmen verantwortlich. Erfahrungen bei anderen Umstellungsprozessen wie in den neuen Bundesländern haben aber gezeigt, dass  sich für Kunden meist keine Einschränkungen und Veränderungen ergeben.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Marktraumumstellung werden auf alle erdgasversorgten Haushalte und alle erdgasversorgten Industrieunternehmen in Deutschland umgelegt – unabhängig davon, ob Kunden L- oder H-Gas beziehen. Dazu fließen die Aufwände in die Netzentgelte ein, sodass die Abrechnung für alle Verbraucher über die übliche Gasrechnung erfolgt. Laut Verbraucherzentrale müssen „in einigen sehr wenigen Fällen“ jedoch neue Geräte bzw. Heizanlagen angeschafft werden. Die Kosten müssen die Verbraucher demnach selbst tragen. Seit diesem Jahr bekämen Betroffene zumindest einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Über höhere Erstattungen werde derzeit auf politischer Ebene diskutiert.

Betrüger machen sich Umstellung zu Nutze – E.VITA klärt auf

Seit einiger Zeit sind Spam-Mails in Umlauf, in denen bewusst Falschinformationen in Zusammenhang mit der Umstellung der Erdgasnetze verbreitet werden: Darin rufen Unbekannte dazu auf, die Heizungsanlage zu erneuern, da dies im Rahmen der Umstellung ohnehin notwendig sei. Der Absender stellt zudem staatliche Fördermöglichkeiten in Aussicht. Wie viele Kunden diese Falschinformationen bisher erhalten haben und welche konkreten Ziele der Absender verfolgt, ist bisher unbekannt. Der BDEW und E.VITA weisen darauf hin, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Umstellung und einem Heizungstausch gibt. Es ist zu vermuten, dass durch die Mails private Daten generiert und zu einem späteren Zeitpunkt illegal weiterverkauft werden sollen. Diese Vorgehensweise ist bereits aus anderen Fällen bekannt.
Sollten Sie also eine E-Mail mit entsprechender Empfehlung erhalten, können Sie davon ausgehen, dass es sich dabei um eine Betrüger-Mail handelt. Diese sollten Sie ignorieren, löschen und vor allem – wie bei Spam-Mails üblich – keine Links anklicken oder Anhänge öffnen. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei der E-Mail doch um eine offizielle Info Ihres Gasnetzbetreibers handelt, der für die Umstellung der Geräte zuständig ist, nehmen Sie am besten gleich mit diesem Kontakt auf.

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