Strompreis 2012

Neue Umlage auf den Strompreis ab 01.01.2012

Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die durch die Bundesregierung zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 03. August 2011) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. eine Netzentgeltbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen.

Keine Netzentgelte für stromintensive Unternehmen

Vor diesem Hintergrund können sich stromintensive Industrieunternehmen, die mindestens 7.000 Stunden Stromnutzung sowie 10 GWh Stromverbrauch im Jahr aufweisen, von Netzentgelten befreien lassen. Dies soll dazu führen, dass der insgesamt deutliche Anstieg der Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nicht gefährdet.

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben nun die Umlage auf Grundlage des Festlegungsentwurfs der Bundesnetzagentur vom 17. November 2011 ermittelt. Die Umlage dient dazu, deren entgangene Verluste aus der Netzentgeltbefreiung zu kompensieren.

Umlage für alle Endverbraucher

Dadurch wird der Preis für Strom ab dem 01.01.2012 um 0,151 Cent/kWh (netto) steigen. Getragen wird die Sonderkundenumlage von allen Endverbrauchern, unabhängig davon, von welchem Anbieter sie ihren Strom beziehen.

Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Ratgeber:

>> Neue Umlage lässt Strompreis steigen

EEG-Umlage und Netzentgelte steigen in 2012

Der Strompreis wird zum Jahr 2012 auch wegen einer höheren EEG-Umlage und höheren Netzentgelten für alle Verbraucher ansteigen. Was genau dahinter steckt und wie Sie Ihre Energiekosten trotzdem gering halten, erfahren Sie hier:

>> Steigende Strompreise in 2012: Hintergrund

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