Energieausweis

Energieausweis: Gesetzliche Pflicht für Eigentümer

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt einen Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung vor. Für öffentliche Gebäude ist er ab einer Nutzfläche von über 1.000 Quadratmetern Pflicht – unabhängig von Verkauf oder Vermietung.

Der Energieausweis beinhaltet alle wichtigen Daten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben und soll Immobilienbesitzer motivieren, ihre Häuser oder Wohnungen wenn nötig zu sanieren.

Alte Heizungen, schlechte oder gar keine Wärmedämmung oder undichte Fenster verschwenden viel Energie. Gebäude sind von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz. Der durch Heizung und Wassererwärmung verursachte Ausstoß von Kohlendioxid könnte in Wohnhäusern um 60 Prozent und mehr gesenkt werden.

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Energieausweis vom Energieberater

Energieausweise stellen Energieberater aus. Diese müssen im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend qualifiziert und zugelassen sein. Noch gibt es jedoch keine allgemeinverbindliche Berufsbezeichnung "Energieberater", d. h. der Begriff Energieberater ist nicht geschützt und unterliegt bisher auch keinen allgemein gültigen beruflichen Standards oder Regelungen.

Einen qualifizierten Energieberater erkennen Sie unter anderem daran, dass er von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder von einer Ingenieurkammer geprüft und anerkannt ist.

Den passenden Energieberater können Sie beispielsweise über die neutrale und geprüfte Datenbank der BAFA finden:
>> Zur Energieberatersuche

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