Fördermittel

Wer Betriebsstätten modernisieren bzw. sanieren will, um Energie zu sparen, erhält unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche finanzielle Förderung. Auch der Einsatz von Erneuerbarer Energie zur Stromerzeugung oder Wärmegewinnung wird staatlich gefördert.

Welche Fördermittel gibt es?

  • Zuschüsse: Sie erhalten einen einmaligen Betrag zu den Investitionskosten, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
  • Darlehen: Zinsvergünstigte Darlehen liegen unter dem marktüblichen Zinssatz. Dieser wird darüber hinaus für eine bestimmte Zahl von Jahren (z.B. 10 oder 15) festgeschrieben, häufig wird den Kunden auch ein Sondertilgungsrecht eingeräumt.
  • Zulagen: erhalten Sie vom zuständigen Finanzamt. Die Investitionszulage gilt nachträglich für Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, auch für Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz von erneuerbaren Energien.

    Tipp: Anlagen zur Energieerzeugung, zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, können Sie als bewegliches Wirtschaftsgut von der Steuer abschreiben.

  • Im Rahmen des EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz) erhalten Sie eine festgelegte Vergütung (Einspeisevergütung) für den in das Netz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien wie Solarstrom oder Strom aus Windkraftanlagen, Biomasse, Wasserkraft oder Geothermie.

 

Fördermittel beantragen?

Welche Fördermittel es gibt und wo Sie diese beantragen können erfahren Sie hier:

>> Fördermittel für Kleingewerbe und Mittelstand
>> Fördermittel Großunternehmen / Filialisten

  • Privat    
  • Gewerbe
Personen im Haushalt

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